Häufig gestellte Fragen

 

Wer, wie was, wieso, weshalb warum – wer nicht fragt bleibt dumm! (Titelmusik Sesamstraße)

 

 

 

Wir haben uns bemüht die häufigsten Fragen hier zu beantworten. Sollten Sie eine spezielle Frage haben, so zögern Sie nicht diese zu stellen. Rufen Sie uns dazu einfach an oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Ambulantes betreutes Wohnen

  • Wie kann ich einen vereinbarten Gesprächstermin absagen?
    • Wir gehen davon aus, dass es gelegentlich notwendig sein kann einen Termin einmal abzusagen. Eine Absage soll immer persönlich oder telefonisch mit dem zuständigen Betreuer besprochen werden. Die Absage muss mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

  • Was bedeutet “ambulant betreutes Wohnen”?
    • Im Rahmen des ambulant betreuten Wohnens unterstützen wir Sie in Ihrer eigenständigen Lebensführung und Lebensgestaltung in der eigenen Wohnung.Jede Hilfe und Unterstützung erfolgt vollkommen freiwillig und auf der Grundlage Ihrer persönlichen Bedürfnisse. Ein fester Ansprechpartner steht Ihnen im Alltag und in Krisensituationen zur Seite.

  • Muss ich persönlich an der Hilfeplankonferenz teilnehmen?
    • Eine persönliche Teilnahme ist grundsätzlich erwünscht. Sie haben allerdings auch die Möglichkeit eine Teilnahme abzulehnen ohne dass dies zu Nachteilen für Sie führt.

 

Stationäre Einrichtungen

  • Wo kann ich eine Beschwerde oder einen Verbesserungsvorschlag loswerden?
    • In allen Einrichtungen bieten wir eine, auf Wunsch auch anonyme, Möglichkeit an, einen Verbesserungsvorschlag oder eine Beschwerde zu machen. Dazu stehen Vordrucke zur Verfügung, die Sie in einem besonderen Briefkasten deponieren. Die Mitteilungen werden vom Heimbeirat entnommen und gemeinsam mit der Leitung ausgewertet und zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle innerhalb der Einrichtung weitergeleitet.
      Eine Reaktion auf eine Mitteilung soll regelmäßig innerhalb einer Woche erfolgen.

  • Wie steht es mit dem Rauchen in den Einrichtungen?
    • Das Rauchen ist in allen Gemeinschaftsräumen nicht gestattet. In den Bewohnerzimmern ist das Rauchen erlaubt. Auf Doppelzimmern mit einem nichtrauchenden Bewohner ist das Rauchen nicht erlaubt. Ebenso ist das Rauchen im Bett aus Sicherheitsgründen verboten.

  • Wie lange kann ich in einer Einrichtung wohnen?
    • Die Einrichtung kann ein zu Hause auf Dauer oder auch nur auf Zeit sein.

      Aus diesem Grund gibt es auf diese Frage keine allgemein gültige Antwort. Tatsächlich ist die Verweildauer individuell sehr unterschiedlich und kann auch unbefristet sein. Sofern eine spätere Verselbstständigung angestrebt wird, halten wir eine Aufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten in keinem Fall für ausreichend.

      Bei dem Wunsch nach einer späteren Verselbstständigung, beispielsweise in eine eigene Wohnung, empfehlen wir vor dem Auszug eine Trainingsphase in unserer Außenwohngruppe Roggendorf und im Anschluss daran eine Betreuung durch einen BeWo-Dienst (Ambulant Betreutes Wohnen).

  • Welche Unterlagen werden für eine stationäre Aufnahme benötigt?
    • Bevor es zu einer Aufnahme kommen kann wird ein Infogespräch vereinbart. Zu diesem Infogespräch soll ein ausgefülltes Bewerbungsformular vorliegen. Im Anschluss wird ein so genannter Schnuppertag vereinbart. Dieser dient zum vertieften, gegenseitigen Kennenlernen.

      Weiterhin sind vor der Aufnahme notwendig:

      -ein ausgefülltes Formular zur Hilfebeschreibung (BEI_NRW)
      -eine fachärztliche Stellungnahme
      -ein ausführlicher Lebenslauf
      -eine schriftliche oder mündliche Kostenzusage

      Im Anschluss an den Probetag wird in einem Gespräch nochmals die Bereitschaft zum Einzug in eine Einrichtung besprochen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und ein Platz frei ist, wird dann ein Einzugstermin vereinbart. 

      Bitte beachten Sie, dass es aufgrund von starker Nachfrage auch zu Wartezeiten kommen kann.

       

  • Was geschieht bei einem Rückfall?
    • Die Einrichtung stellt einen suchtmittelfreien Raum zur Verfügung und fordert von den Bewohnerinnen und Bewohnern die unbedingte Bereitschaft zur Abstinenz. Wir wissen aber: ein Rückfall (oder besser: ein Vorfall) gehört zum Krankheitsbild der Abhängigkeit dazu. Ein solcher Vorfall führt deshalb auch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr erwarten wir von der/dem Betroffenen eine aktive Mitarbeit bei der Aufarbeitung der Umstände, die zu der Situation geführt haben.

      Ist eine Abstinenzbereitschaft und/oder -fähigkeit erkennbar nicht oder nicht mehr vorhanden, ist ein Verbleib in der Einrichtung nicht mehr möglich.

  • Steht Tag und Nacht ein Ansprechpartner zur Verfügung?
    • Mitarbeiter sind in der Einrichtung an sieben Tagen der Woche jeweils 24 Stunden täglich anwesend. Außerhalb der werktäglichen Dienstzeiten besteht zusätzlich neben dem diensthabenden Mitarbeiter eine Rufbereitschaft.

  • Kann ich in einer Einrichtung ein Haustier halten?
    • Kleinere Haustiere (Vogel, Hamster) können nach Absprache in Ihrem Zimmer gehalten werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass Sie tatsächlich in der Lage sind ein Tier zu unterhalten und Verantwortung dafür zu übernehmen. Dazu gehören neben dem Futter auch notwendige Tierarztkosten.
      Eine Genehmigung kann widerrufen werden, wenn sich die persönlichen Voraussetzungen ändern.

  • Kann ich in einer Einrichtung auch über Nacht wegbleiben?
    • Nach Absprache mit einem Bezugsmitarbeiter sind Übernachtungen außerhalb der Einrichtung an Wochenenden und Feiertagen grundsätzlich möglich. 

  • Kann ich einer Arbeit außerhalb der Einrichtung nachgehen?
    • Nach einer ausreichenden Zeit der Eingewöhnung und Stabilisierung besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine externe Arbeit aufzunehmen. Art, Zielsetzung und weitere Einzelheiten müssen mit der/dem zuständigen Bezugsmitarbeiter*in besprochen werden. Von dem erzielten Einkommen muss in der Regel ein Kostenbeitrag an einen Kostenträger abgegeben werden.

  • Kann ich eigene Möbel mitbringen?
    • Alle Zimmer verfügen über ein zweckmäßiges Grundmobiliar. Die Ausstattung kann durch eigene Möbel ergänzt werden. Bitte sprechen Sie dies im Einzelfall vor der Aufnahme mit der Einrichtungsleitung ab.

  • Ist es möglich ein Einzelzimmer zu erhalten?
    • Interessenten für ein Einzelzimmer werden auf eine Warteliste gesetzt. Die Position in dieser Liste entscheidet grundsätzlich über die Möglichkeit in ein frei werdendes Einzelzimmer einzuziehen.

  • Gibt es ein öffentliches Telefon?
    • In jeder der drei Heimeinrichtungen steht ein Bewohnertelefon für private Gespräche zur Verfügung.

 

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