Nach einer ausreichenden Zeit der Eingewöhnung und Stabilisierung besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine externe Arbeit aufzunehmen. Art, Zielsetzung und weitere Einzelheiten müssen mit der/dem zuständigen Bezugsmitarbeiter*in besprochen werden. Von dem erzielten Einkommen muss in der Regel ein Kostenbeitrag an einen Kostenträger abgegeben werden.