Kann ich einer Arbeit außerhalb der Einrichtung nachgehen?

Nach einer ausreichenden Zeit der Eingewöhnung und Stabilisierung besteht grundsätzlich die Möglichkeit eine externe Arbeit aufzunehmen. Art, Zielsetzung und weitere Einzelheiten müssen mit der/dem zuständigen Bezugsmitarbeiter*in besprochen werden. Von dem erzielten Einkommen muss in der Regel ein Kostenbeitrag an einen Kostenträger abgegeben werden.