Wer trägt die Kosten für mich?

Die Kosten für den Aufenthalt in einer Einrichtung gliedern sich in 

– die Kosten für die Betreuungsleistung  (zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe z.B. der LVR)
– die Lebenshaltungskosten, wie Wohnen und Verpflegung (meist zu beantragen bei dem zuständigen Sozialamt)

Bei der Beantragung der jeweiligen Kostenübernahme helfen Ihnen meist die Stellen, durch die Sie Kontakt zu uns bekommen haben. Sofern dies nicht möglich ist bemühen wir uns um eine vorläufige Kostenzusage und erledigen die notwendigen Formalitäten dann mit Ihnen gemeinsam.