Wie lange kann ich in einer Einrichtung wohnen?

Die Einrichtung kann ein zu Hause auf Dauer oder auch nur auf Zeit sein.

Aus diesem Grund gibt es auf diese Frage keine allgemein gültige Antwort. Tatsächlich ist die Verweildauer individuell sehr unterschiedlich und kann auch unbefristet sein. Sofern eine spätere Verselbstständigung angestrebt wird, halten wir eine Aufenthaltsdauer von weniger als 12 Monaten in keinem Fall für ausreichend.

Bei dem Wunsch nach einer späteren Verselbstständigung, beispielsweise in eine eigene Wohnung, empfehlen wir vor dem Auszug eine Trainingsphase in unserer Außenwohngruppe Roggendorf und im Anschluss daran eine Betreuung durch einen BeWo-Dienst (Ambulant Betreutes Wohnen).