Was geschieht bei einem Rückfall?

Die Einrichtung stellt einen suchtmittelfreien Raum zur Verfügung und fordert von den Bewohnerinnen und Bewohnern die unbedingte Bereitschaft zur Abstinenz. Wir wissen aber: ein Rückfall (oder besser: ein Vorfall) gehört zum Krankheitsbild der Abhängigkeit dazu. Ein solcher Vorfall führt deshalb auch nicht automatisch zur Entlassung. Vielmehr erwarten wir von der/dem Betroffenen eine aktive Mitarbeit bei der Aufarbeitung der Umstände, die zu der Situation geführt haben.

Ist eine Abstinenzbereitschaft und/oder -fähigkeit erkennbar nicht oder nicht mehr vorhanden, ist ein Verbleib in der Einrichtung nicht mehr möglich.